Ausbildungsübersicht
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Aufnahmegespräch und die daraufhin bewilligte Zulassung zur Ausbildung.
Die folgende Grafik versucht, die Aufteilung der Ausbildungsstunden auf die Jahre der Ausbildung zu visualisieren:
Prüfung
Die abschließende Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (120 Min.), einer mündlichen Einzelprüfung (30 Min.) und einer mündlichen 120 Minuten dauernden Prüfung in einer 4-er Gruppe.
Qualifikation in Gruppentherapie
Alle Ausbildungskandidatinnen und Kandidaten können im Rahmen der dreijährigen Vollzeitausbildung zum Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapeuten die theoretischen Kenntnisse und die Selbsterfahrung für den Bereich Gruppentherapie erwerben. Voraussetzung sind 48 Theoriestunden in Kinder- und Jugendlichen Gruppenverhaltenstherapie, 60 Doppelstunden durchgeführte Gruppentherapie unter Supervision und 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppenverhaltenstherapie.