• Ausbildung in der Akademie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Osnabrück GmbH

Kosten, Organisation etc.

Organisatorische Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbeginn

Durch die Lehrtherapien während der Ausbildung lassen sich die Ausbildungskosten refinanzieren.

Kosten:

Anmeldegebühr: 100,- €
Prüfungsgebühr: 400,- €
Theoretischer Unterricht: 15,- € pro Unterrichtseinheit
Selbsterfahrung: 25,- € pro Unterrichtseinheit in der Gruppe (110 Std.), 100,- € pro Std. Einzelselbsterfahrung (10 Std.)
Supervision: 100,- € pro Einzelunterrichtseinheit 45 Min., pro Vierergruppe 180 Min.

Die monatlichen Kosten für die dreijährige Vollzeitausbildung betragen 354,- €. Darin sind 600 Theoriestunden und 110 Stunden plus 10 Std. Selbsterfahrungsstunden sowie alle Unterrichtsmaterialien enthalten. Den Kosten stehen mögliche Einnahmen aus der Durchführung der Ausbildungstherapien gegenüber. Die Einnahmen der Ausbildungstherapien schwanken je nach Verträgen mit den Krankenkassen. Zur Zeit beträgt das Stundenhonorar 50,- € in der Institutsambulanz. Bei 700 Std. Tätigkeit in der Ambulanz sind das 35.000,- € Honorar.

Die Gesamtkosten der Ausbildung belaufen sich ab 2026 auf 20.750,- € und für die Pädagogen auf 21.500 € (aufgrund des verpflichtenden Pädagogentutoriums).

So gelingt der Start in die Ausbildung:

Bewerbung und Aufnahmeverfahren

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist:
- eine schriftliche Begründung des Aufnahmeantrags
- die Vorlage eines tabellarischen Lebenslaufs mit Lichtbild
- der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium als Masterpsychologe mit Schwerpunkt Klinischer Psychologie, Master Erziehungswissenschaft, Master Sozialarbeit, Master Sozialpädagogik, Master Heilpädagogik oder Master Lehramt Primarstufe oder Sekundarstufe mit mindestens 36 Semesterwochenstunden Erziehungswissenschaft

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag wird jeweils für ein Ausbildungsjahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Bei Beendigung der Ausbildung nach 3 Jahren erübrigt sich eine Kündigung.

Organisatorische Rahmenbedingungungen zum Ausbildungsende

Staatliche Prüfung

Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten werden durch die staatliche Prüfung geregelt. Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeschlossen. Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Diese können unter folgenden Voraussetzungen abgelegt werden:

  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie oder Pädagogik oder Sozialpädagogik oder Lehramt Primarstufe.
  • Mindestens 600 Stunden Theorie.
  • 120 Stunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einschließlich Selbstmodifikationsprogramm.
  • Dokumentation von 6 Patientenbehandlungen, von denen 2 als Prüfungsfälle geeignet sind, mit insgesamt mindestens 600 Stunden durchgeführter Behandlung.
  • 50 Stunden Einzel- und 100 Stunden Gruppensupervision.
  • Insgesamt 4200 Ausbildungsstunden.

Die schriftliche Arbeit dauert 120 Minuten und bezieht sich auf die 200 Stunden Grundlagenausbildung bzw. auf den Gegenstandskatalog für die Ausbildung. Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt der Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert über 30 Minuten. Hier wird im Wesentlichen eine Falldokumentation Gegenstand des Prüfungsgesprächs sein. Der zweite Abschnitt der Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 4 Teilnehmern durchgeführt und dauert 120 Minuten. Wesentlicher Prüfungsgegenstand sind alle Themen der vertieften verhaltenstherapeutischen Ausbildung.

Antrag auf Approbation

Die Approbation wird bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Ausschlusserklärung in Bezug auf Ermittlung bzw. Strafverfahren
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Zeugnis über die bestandene staatliche Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Finanzierungsmöglichkeiten

Zur Finanzierung der Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie Ausbildung stehen folgende Hilfen zur Verfügung:

  • Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Zuständig sind die kommunalen Bafög-Ämter
  • Beantragung eines Bildungskredites beim Bundesverwaltungsamt
  • Finanzierung der Ausbildung über einen Kredit bei der Apotheker- und Ärztebank
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert jetzt direkt auch die Ausbildung zum KJP als Studienkredit. In der Vergangenheit ging das nur über die Hausbanken vor Ort. Jetzt können sie sich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über Internet informieren.

Bitte berücksichtigen Sie:

Die Ausbildung läuft im Jahr 2032 aus.

AKJP Osnabrück

Dr. Josef Könning
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